Ges. Bürgerlichen Rechts, Sonnenstrasse 2, A-6890 Lustenau,
im folgenden Nagel & Hermann genannt
1. Geltungsbereich
Allen Lieferungen und Leistungen von Nagel & Hermann liegen die nachstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen zugrunde, auch wenn im Einzelfall darauf nicht besonders Bezug genommen wird. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen, wie insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen, schriftlichen und firmenmäßig gezeichneten Anerkennung von Nagel & Hermann.
2. Aufträge und Bestellungen
Alle Bestellungen und Aufträge werden durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Nagel & Hermann, mangels einer solchen spätestens aber mit Annahme der Lieferung, rechtswirksam. Angaben in Katalogen, Broschüren, etc. oder Eigenschaften von Mustern (wie Farbe, Beschaffenheit, Abmessungen) sind nur verbindlich, soweit in der Auftragsbestätigung ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
3. Preise
Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich sämtliche Preise netto in Euro ex Werk gemäß den INCOTERMS (2000). Nagel & Hermann fakturiert in Euro, wobei die zum Zeitpunkt der Lieferung jeweils gültigen Preise rechtswirksam sind.
4. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders festgelegt, sind Zahlungen entweder im Voraus oder mittels unwiderruflichen Akkreditivs in Euro vorzunehmen. Nagel & Hermann kann die Bestätigung durch eine von Nagel & Hermann akzeptierte Bank verlangen. Als geleistete Zahlung gilt die freie Verfügbarkeit durch Nagel & Hermann am Sitz von Nagel & Hermann. Bei Zahlungen in anderen frei konvertierbaren Währungen als der Rechnungswährung trägt der Kunde das Wechselkursrisiko und alle aus der Zahlungsverpflichtung entstehenden Währungsdifferenzen. Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde anerkennt seine Verpflichtung, ab dem Fälligkeitsdatum Zinsen in Höhe von 12 % p. a. zu bezahlen. Weiters haftet der Kunde für sämtliche Mahn- und Inkassokosten. Etwaige Forderungs-, Gegenforderungs- oder Vergütungsansprüche seitens des Kunden berechtigen nicht zum Aufschub von Zahlungen über deren Fälligkeitsdatum hinaus. Nagel & Hermann behält sich das Recht vor, Zahlungsbedingungen zu ändern oder die Erfüllung einer jeglichen Vereinbarung mit dem Kunden einzustellen, wenn dies aufgrund der finanziellen Situation oder Zahlungsvorgeschichte des Kunden erforderlich scheint.
5. Lieferung
5.1. Sämtliche Lieferungen erfolgen gemäß den Incoterms 2000 ex Werk Lustenau. Lieferungen werden von Nagel & Hermann nach Maßgabe ihrer betrieblichen Möglichkeiten ausgeführt. Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Vorgesehene Liefertermine sind unverbindlich und ergeben sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Lieferterminblatt. Erfüllungen sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind erlaubt und können fakturiert werden. Nagel & Hermann haftet in keinem Fall für verspätete oder ausgefallene Lieferungen und dadurch entstehende Folgeschäden.
5.2. Vertragserfüllung seitens Nagel & Hermann gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände, wie z.B. alle Fälle höherer Gewalt, kriegerische Ereignisse, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energiemangel, sowie Arbeitskonflikte. Die vorgenannten Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei Zulieferanten eintreten.
5.3. Falls die Absendung versandbereiter Ware ohne Verschulden von Nagel & Hermann nicht möglich ist oder seitens des Kunden nicht gewünscht wird, kann Nagel & Hermann die Lagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden vornehmen, wodurch die Lieferung als erbracht gilt. Die vereinbarten Zahlungsbedingungen erfahren dadurch keine Änderung.
5.4. Abweichungen von Menge, Maß, Gewicht und Qualität sind gemäß den einschlägigen Hinweisen einzelner Produktgruppen, wie z.B. auf Preislisten, zulässig.
6. Mängelrüge, Gewährleistung
6.1 Nachstehende Ausführungen gelten für Mängel an Produkten, die bei der Übergabe vorhanden waren. Hiervon ausgenommen sind Mängel an Maschinen bzw. Geräten, für diese gelten ausschließlich die Bestimmungen unter „8. Garantieleistungen für Maschinen/Geräte“.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach der Übernahme ordnungsgemäß zu untersuchen. Dabei müssen Mängel, die objektiv bei ordnungsgemäßer Untersuchung feststellbar sind, bei sonstigem Verlust der Gewährleistungsrechte binnen 14 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort in Form eines eingeschriebenen Briefes unter detaillierter Angabe des Mangels gerügt werden, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Sollten Mängel trotz sorgfältigster Prüfung innerhalb von 14 Tagen nicht entdeckt werden können, leistet Nagel & Hermann höchstens für die Dauer von 6 Monaten Gewähr ab Lieferdatum auf Material oder Fabrikationsfehler, sofern diese Fehler bereits bei Übergabe vorhanden waren. Die Beweislast trifft den Kunden.
6.3. Als Gewährleistungsbehelfe kommen nach Wahl von Nagel & Hermann ausschließlich Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware oder eine angemessene Preisminderung in Frage. Sollte im Einzelfall die Instandsetzung vereinbart werden, hat der Kunde im Zweifel allfällige Reisekosten zu tragen.
6.4. Bezieht sich der Mangel auf diejenigen Teile der Ware, die Nagel & Hermann von Zulieferanten bezogen hat, leistet Nagel & Herman ihrerseits nur Gewähr in dem Umfang, in welcher ihr selbst von den Zulieferanten Gewähr geleistet wird. Die Gewährleistungsansprüche der Nagel & Hermann hängen sohin von den geleisteten Gewährleistungsansprüchen der Zulieferanten ab.
6.5. Rücksendungen dürfen nur nach Zustimmung und laut Anweisung von Nagel & Hermann erfolgen.
6.6 Ein Gewährleistungsfall berechtigt nicht dazu, Zahlungen auch nur teilweise einzubehalten.
7. Haftung
Die Haftung von Nagel & Herman bleibt auf Schäden beschränkt, die am Gegenstand der Leistung selbst entstehen, jeder andere Schadenersatz ist ausgeschlossen, sofern nicht grobes Verschulden vorliegt. Die Beweispflicht trifft den Kunden. Im Rahmen der Produkthaftung haftet Nagel & Hermann nur für Personenschäden und für solche Sachschäden, die ein Verbraucher erleidet. Änderung am Liefergegenstand, Nichteinhaltung von Gebrauchsanweisungen, Nichtbeachten der Produktinformation, die Verwendung nicht originaler Teile von Nagel & Hermann oder bestimmungsfremde Verwendung befreien Nagel & Hermann von der Haftung. Der Kunde verpflichtet sich, die Haftungsbeschränkung im Falle eines Weiterverkaufes auf spätere Kunden zu übertragen.
8 . Garantieleistungen für Maschinen/Geräte
8.1 Abweichend von Punkt 6. gilt hinsichtlich Mängel bei Maschinen und Geräten besonderes. Für diese wird seitens Nagel & Hermann eine Garantie für 12 Monate unter nachstehenden Bedingungen gewährt.
8.2 Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist es, dass sich auf der Maschine ein Typenschild des Herstellers befindet und die Maschine höchstens 8 Stunden pro Tag in Betrieb ist. Sowohl Gewährleistungs- als auch Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn die Maschine sachgemäß und laut den Empfehlungen nach der Bedienungsanleitung behandelt wurde. Weiters muss der Kunde seinerseits alle Verpflichtungen gegenüber Nagel & Hermann erfüllt haben. Bei Geltendmachung der Mängel sind Typennummer und Nummer der Maschine laut Typenschild bekannt zu geben. Befindet sich kein Typenschild auf der Maschine, muss der Kunde belegen, dass sein Anspruch gerechtfertigt ist.
8.3 Die Garantie bezieht sich nur auf Mängel, die innerhalb von 12 Monaten ab Übergabe in Form von Material- und Fabrikationsmängel auftreten. Von der Garantieleistung ausgenommen sind Bruchschäden und alle der Abnützung ausgesetzten Teile, wie Heizungen, Teflon, Gummi und Kunststoffteile sowie Dichtungen, Glas und Relais. Wurde einmal Garantie geleistet, verlängert sich dadurch die Gesamtgarantiezeit nicht.
8.4 Mängel sind bei sonstigem Verlust der Garantierechte unverzüglich spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Auftreten des Mangels mittels eingeschrieben Brief anzuzeigen. Die Maschine/das Gerät muss franko nach Angabe von Nagel & Hermann entweder an diese oder den angegebenen Hersteller gesandt werden. Die Garantieleistung umfasst nach Einsendung der schadhaften Maschine/Gerät und Prüfung der Beanstandungen nach Wahl von Nagel & Hermann kostenlosen Ersatz oder unentgeltliche Instandhaltung. Sollte eine Instandhaltung vor Ort erforderlich sein, hat der Kunde die Reisekosten zu übernehmen. Transportkosten gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht.
8.5 Für fremde Erzeugnisse sowie Zukaufteile besteht die Garantieleistung nur in dem Umfang, in welchem sie auch vom Hersteller dieser Teile gewährt wird. Die Garantieleistung steht somit unter der Bedingung, dass auch vom Hersteller entsprechende Gewährleistungs- oder Garantieleistungen erbracht werden und kann diese Leistungen nicht übersteigen.
8.6. Ein Garantiefall berechtigt nicht dazu, Zahlungen auch nur teilweise einzubehalten.
8.7. Es dürfen an der Maschine/dem Gerät ohne Zustimmung von Nagel & Hermann keine Eingriffe oder Änderungen vorgenommen werden. Wenn die Maschine/das Gerät in Folge ungenügender Verpackung beschädigt beim Hersteller oder Lieferanten eingeht, entfällt der Garantieanspruch.
8.8. Nagel & Hermann behält sich vor, bei Inanspruchnahme der Garantieleistung technische Änderungen vorzunehmen, die dem Fortschritt und der Verbesserung der Maschine (Gerät) dienen. Notwendige Reparaturen, die durch unsachgemäße Behandlung erforderlich sind und nicht mehr unter Garantieleistung fallen, werden zu niedrigsten Preisen umgehend ausgeführt. Für jegliche Folgeschäden wird von Nagel & Hermann keinerlei Haftung übernommen.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Kunden behält sich Nagel & Hermann das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand vor. Bei Weiterverarbeitung entsteht Miteigentum von Nagel & Hermann am neuen Produkt nach dem Wertverhältnis der Bestandteile. Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die gelieferte Ware oder aus der Verarbeitung entstandene Produkte im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises tritt der Kunde alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen ab. Nagel & Hermann kann den Abnehmer des Kunden von der Vertrags- bzw. Forderungsübernahme jederzeit verständigen. Nagel & Hermann ist berechtigt, die Vorbehaltssache sicherzustellen, falls der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, insbesondere die Vorbehaltssache unsachgemäß behandelt oder mit der Kaufpreiszahlung in Verzug gerät. Der Vollzug der Herausgabe und die Sicherstellung gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag und heben die Pflichten des Kunden, insbesondere auf Zahlung des Kaufpreises, nicht auf.
10. Allgemeines
Der Kunde hat hinsichtlich der Verpflichtung aus Punkt 7 und 8 Sorge zu tragen, dass diese auf jeden weiteren Kunden übertragen werden. Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Dornbirn, Österreich, oder nach Wahl von Nagel & Hermann der Gerichtsstand am Sitz des Kunden. Die Anwendung der Bestimmung der Wiener Konvention über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von Nagel & Hermann übertragen. Der Kunde kann gegen Ansprüche von Nagel & Hermann nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenaufforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Ungültigkeit einer oder mehrerer Vertragsbestimmungen setzt die Gültigkeit der anderen Vertragsbedingungen nicht außer Kraft.